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   FG Mecklenburg-Vorpommern, 29.02.2000 - 2 K 468/97   

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https://dejure.org/2000,8961
FG Mecklenburg-Vorpommern, 29.02.2000 - 2 K 468/97 (https://dejure.org/2000,8961)
FG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 29.02.2000 - 2 K 468/97 (https://dejure.org/2000,8961)
FG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 29. Februar 2000 - 2 K 468/97 (https://dejure.org/2000,8961)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwendung eines Investitionzulagenantrages des Vorjahres; Betrieb einer Kiesgrube kein verarbeitendes Gewerbe nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige 1993

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwendung eines Investitionzulagenantrages des Vorjahres; Betrieb einer Kiesgrube kein verarbeitendes Gewerbe nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige 1993

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verfahren: - Verwendung eines Investitionzulagenantrages des Vorjahres; Betrieb einer Kiesgrube kein verarbeitendes Gewerbe nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige 1993

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2000, 580
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 24.02.1999 - III B 194/96

    Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 1993; grundsätzliche Bedeutung der

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 29.02.2000 - 2 K 468/97
    Ausgenommen sind nur solche Fälle, in denen die Einordnung zu einem offensichtlich falschen Ergebnis führen würde (Urt. d. BFH vom 24.02.1999 III B 194/96 BFH/NV 1999, 1123 ; vom 26.02.1998 III B 5/97 BFH/NV 1998, 1260, 1261).

    Der BFH hat zu erkennen gegeben, daß er auch in Zukunft die nunmehr einschlägige Klassifikation der Wirtschaftszweige zur Ermittlung de Verkehrsanschauung darüber, was verarbeitendes Gewerbe ist, anwenden wird (Beschl. v. 26. Februar 1998 III B 5/97 BFH/NV 1998, 1260; Beschl. d. BFH v. 24. Februar 1999 III B 194/96, BFH/NV 1999, 1123 ).

  • BFH, 26.02.1998 - III B 5/97

    Nichtzulassungsbeschwerde auf grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache, wenn

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 29.02.2000 - 2 K 468/97
    Ausgenommen sind nur solche Fälle, in denen die Einordnung zu einem offensichtlich falschen Ergebnis führen würde (Urt. d. BFH vom 24.02.1999 III B 194/96 BFH/NV 1999, 1123 ; vom 26.02.1998 III B 5/97 BFH/NV 1998, 1260, 1261).

    Der BFH hat zu erkennen gegeben, daß er auch in Zukunft die nunmehr einschlägige Klassifikation der Wirtschaftszweige zur Ermittlung de Verkehrsanschauung darüber, was verarbeitendes Gewerbe ist, anwenden wird (Beschl. v. 26. Februar 1998 III B 5/97 BFH/NV 1998, 1260; Beschl. d. BFH v. 24. Februar 1999 III B 194/96, BFH/NV 1999, 1123 ).

  • BFH, 11.04.1995 - III R 77/91

    Einordnung eines Unternehmens in das systematische Verzeichnis des Statistischen

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 29.02.2000 - 2 K 468/97
    Der BFH habe vielmehr im Streitjahr entschieden (BFH/NV 1995, 1090), daß eine Tätigkeit, die überwiegend in der Gewinnung von Steinen und Erden bestehe dem verarbeitenden Gewerbe zuzurechnen sei, weil vielfach Gewinnung und Verarbeitung nicht zu trennen seien und weil dann der Schwerpunkt meist bei der Verarbeitung liege.

    Der BFH hat zwar im Bezug darauf festgestellt, daß die Zuordnung "keinesfalls" offensichtlich unzutreffend gewesen sei (Urt. d. BFH v. 11.04.1995 III R 77/91, BFH/NV 1995, 1090, 1091).

  • BFH, 04.08.1999 - III R 60/97

    Amtlicher Vordruck für Investitionszulagenantrag

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 29.02.2000 - 2 K 468/97
    Daran fehlt es hier, so daß die Anspruchsvoraussetzungen aus diesem formellen Grund nicht erfüllt sind (Urt. d. BFH vom 04.08.1999 III R 60/97, BStBl II 1999, 791).
  • BFH, 30.06.1989 - III R 85/87

    Abgrenzung von Wirtschaftszweigen - Verarbeitende Gewerbe - Baugewerbe -

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 29.02.2000 - 2 K 468/97
    Dieses Verzeichnis war (in der Zeit seiner Gültigkeit) dafür besonders gut geeignet, weil der Begriff verarbeitendes Gewerbe aus der Wirtschaft stammt und in dem Verzeichnis der Wirtschaftszweige die Verkehrsauffassung der Wirtschaft zur Geltung kommt (Urt. d. BFH vom 30.06.1989 III R 85/87, BStBl II 1989, 309, 310).
  • BFH, 14.01.1975 - VIII R 148/71

    Herstellung - Montage von Aufzügen - Förderbänder - Müllschlucker - Baugewerbe -

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 29.02.2000 - 2 K 468/97
    Zu der Investitionszulagevorschrift nach dem Berlinhilfegesetz - BHG - (§ 19) hat der Gesetzgeber sich ausdrücklich in der BT-Drucksache V/3019 zu Art. 1 Nr. 5 Buchst. a des Gesetzesentwurfes zur Änderung des BHG vom 19.07.1968 (vgl. BFH v. 14.01.1975 VIII R 148/71, BStBl II 1975, 392 ) auf die Abgrenzung durch das Verzeichnis bezogen.
  • BFH, 08.04.1976 - III R 161/73

    Verarbeitendes Gewerbe - Baugewerbe - Auslegung und Abgrenzung - Auffassung der

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 29.02.2000 - 2 K 468/97
    Hierbei kommt es nicht darauf an, daß dieses Verzeichnis hauptsächlich statistischen Zwecken dient (Urt. d. BFH v. 08.04.1976 III R 161/73, BStBl II 1976, 410 unter Nr. 3).
  • FG Thüringen, 10.06.1998 - I 6/98

    Hinreichende Bezeichnung förderfähiger Güter bei Antrag auf Investitionszulage;

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 29.02.2000 - 2 K 468/97
    Die Vorschrift des § 6 Abs. 3 Satz 2 InvZulG 96 schreibt nur vor, daß die Investitionen in dem Antrag, der innerhalb der Frist des § 6 Abs. 1 InvZulG eingegangen ist, so genau bezeichnet werden, daß ihre Feststellung bei einer Nachprüfung möglich ist (vgl. Thür. FG Urteil vom 10. Juni 1998 I 6/98, EFG 1998, 1282).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 10.12.1996 - 1 K 92/96

    Verwendung des amtlichen Vordrucks oder eines Antrages nach amtlichem Vordruck;

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 29.02.2000 - 2 K 468/97
    Der 1. Senat des Finanzgerichts Mecklenburg-Vorpommern hat entschieden, daß bei Verwendung eines abgeänderten Vordruckes 1993 für das Jahr 1994 ein amtlicher Vordruck im Sinne der Vorschrift nicht verwendet worden ist (Urt. d. FGM-V vom 10.12.96 1 K 92/96, EFG 1997, 431).
  • BFH, 23.03.2005 - III R 20/00

    Abgrenzung von Betrieben der Produktion zu Betrieben des verarbeitenden Gewerbes

    Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2000, 580 abgedruckt.
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